FAQ.
1. Für wen ist ein GUNEVENT das Richtige?
Dieses Event ist für jeden, der gerne unter sachkundiger Aufsicht auf einem zugelassenen Schießstand eine scharfe Schusswaffe schießen möchte. Interessiert? Buchen Sie direkt hier.
2. Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme erforderlich?
Die Eventteilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Es werden keine besonderen fachlichen oder körperlichen Voraussetzungen gestellt.
3. Was düfen Sie bei GUNEVENT erwarten?
Wir zeigen Ihnen den sicheren Umgang mit Schusswaffen, dennoch wollen wir gemeinsam Spaß haben.
Nach dem GUNEVENT sollen Sie die Grundkenntnisse in sicheren Umgang mit Schusswaffen haben und mit einem breiten Grinsen vom Schießstand gehen.
+ Grundsätzlicher sicherer Waffenumgang
+ modernste und zahlreiche Schusswaffen
+ Sachkundige und ausgebildete Schießleiter
+ Zielscheiben können als Erinnerung mitgenommen werden
+ Ebenso können leere Hülsen als Erinnerung mitgenommen werden
4. Was passiert auf dem GUNEVENT?
Wir beginnen mit einer Einweisung über grundsätzliche Sicherheitsregeln. Anschließend werden die einzelnen Waffen und alle relevante Abläufe erklärt. Dann geht es auch schon los! Die gebuchte Schussanzahl in verschiedenen Kalibern aus Revolver, Pistole und Büchse steht bereit und wird abgefeuert. Sollte jemand etwas mehr haben wollen, ist ein Nachkauf von Munition jederzeit möglich. Die nachgekaufte Munition muss am Tag des Events vor Ort komplett aufgebraucht werden.
Die Gesamtdauer des Events beträgt je nach Teilnehmerzahl ca. 2-3 Stunden.
5. Darf man Fotos und Videos machen?
Dies muss vor Ort mit dem Veranstalter abgeklärt werden. In jedem fall müssen alle Teilnehmer ihr Einverständnis vorher schriftlich bekunden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, ausschließlich selbst Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese dann den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Live Streams sind generell NICHT erlaubt.
6. Absolute No-Go’s
Sicherheit steht an oberster Stelle und ist nicht verhandelbar, deshalb können physische oder psychische Auffälligkeiten / Erkrankungen oder die Missachtung der
Anweisungen der Ausbilder zum sofortigen Ausschluss vom Schießevent führen. Militärisches, behördliches und/oder jede andere Art des taktischen Schießtrainings ist absolut untersagt.
Politisch und/oder religiös motivierte Gesten, Äußerungen oder jedwedes Verhalten in dieser Art sind untersagt und führen zum sofortigen Rauswurf.
Die Mitnahme von Munition vom Schießstand ist strengstens verboten.
7. Kann ich teilnehmen, auch wenn ich noch nie geschossen habe?
Ja, grundsätzlich kannst du an unserem Schießtraining teilnehmen, auch wenn du noch nie zuvor geschossen hast. Genau dafür haben wir GUNEVENT.de ins Leben gerufen. Unsere Schießevents sind darauf ausgelegt, Anfänger und erfahrene Schützen gleichermaßen zu unterstützen und zu fördern. Dafür sind wir selbst im Sport tätig und vermitteln dies.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Schießen eine Sportart ist, die Präzision, Konzentration und Verantwortung erfordert. Daher solltest du dich vor dem Training mit den grundlegenden Sicherheitsregeln vertraut machen und diese auch während des Trainings immer einhalten. Aber keine Sorge, die grundlegenden Sicherheitsregeln bekommst du von uns vor Ort mitgeteilt.
Es ist auch wichtig zu betonen, dass Schießtraining ohne Einschränkungen und frei ab 18 Jahren nicht bedeutet, dass keine Gesetze oder Regeln beachtet werden müssen.
8. Kann ich einen Partner oder Zuschauer zum Schießevent mitbringen?
“Selbstverständlich und gern gesehen” ist die kurze Antwort dazu. Eine Begleitperson kannst du zum Schießtraining mitbringen. Dein Freund oder Freundin kann mit auf die Schießbahn oder im schallgeschützen Besucherraum durch Fenster beobachten, wie du dich schlägst. In der Regel sind wir alle auf der Bahn, da hier das Erlebnis viel besser zu erfühlen ist. Der Geruch, die Druckwelle nach dem ersten Schuss oder der Feuerball vor der Mündung.
9. Muss ein Haftungsausschluss unterschrieben werden?
Ja, bei den meisten Schießtrainings ist es üblich, dass die Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben müssen. Dieser Haftungsausschluss hat das Ziel, sowohl die Teilnehmer als auch den Veranstalter des Trainings vor möglichen Risiken und Schäden zu schützen.
Ein Haftungsausschluss ist ein rechtliches Dokument, das den Veranstalter eines Schießtrainings von jeglicher Haftung für Verletzungen oder Schäden befreit, die während des Trainings auftreten können. Der Haftungsausschluss stellt klar, dass die Teilnahme am Schießtraining auf eigene Verantwortung und Gefahr erfolgt und dass der Veranstalter des Trainings nicht für mögliche Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden kann.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Schießtraining eine potenziell gefährliche Aktivität ist, die Verletzungen oder Schäden verursachen kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es ist daher unerlässlich, dass die Teilnehmer des Trainings vollständig über die damit verbundenen Risiken informiert sind und sich dieser bewusst sind, bevor sie sich dazu entscheiden, teilzunehmen.
Der Haftungsausschluss bietet jedoch nicht nur Schutz für den Veranstalter des Trainings, sondern auch für die Teilnehmer selbst. Indem sie den Haftungsausschluss unterschreiben, bestätigen die Teilnehmer, dass sie die damit verbundenen Risiken verstanden haben und dass sie für ihr eigenes Wohlergehen verantwortlich sind. Darüber hinaus ermutigt der Haftungsausschluss die Teilnehmer auch dazu, während des Trainings verantwortungsvoll zu handeln und die Sicherheitsanweisungen des Trainers oder des Veranstalters des Trainings zu befolgen.
Zusammenfassend ist der Haftungsausschluss ein wichtiges Dokument für jedes Schießtraining, da er sowohl die Teilnehmer als auch den Veranstalter vor möglichen Risiken und Schäden schützt. Es ist wichtig, den Haftungsausschluss sorgfältig durchzulesen, bevor man ihn unterschreibt, um sicherzustellen, dass man die damit verbundenen Risiken versteht und sich bewusst ist, dass man für sein eigenes Wohlergehen verantwortlich ist.
10. Brauche ich einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte für die Teilnahme?
Die kurze Antwort ist “Nein”. Wem das nicht reicht, kann weiterlesen. Wenn es sich um ein Schießtraining handelt, bei dem Waffen zur Verfügung gestellt werden, brauchen Teilnehmer in der Regel keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte, sofern sie 18 Jahre oder älter sind. Denn in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Waffen bei der Schießanlage oder dem Veranstalter des Trainings.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Besitz von Waffen in Deutschland streng reguliert ist. Wenn Teilnehmer beabsichtigen, Waffen für den privaten Gebrauch zu erwerben, benötigen sie eine Waffenbesitzkarte. Eine Waffenbesitzkarte ist ein Dokument, das den Besitz von bestimmten Waffen erlaubt. Sie wird vom zuständigen Waffenamt ausgestellt und setzt eine zuverlässige und persönlich geeignete Person sowie einen anerkannten Bedarf für den Erwerb der Waffe voraus.
Ein Waffenschein hingegen berechtigt den Inhaber zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Dies setzt voraus, dass der Inhaber einerseits eine Waffensachkundeprüfung abgelegt hat und andererseits eine hohe persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Ein Waffenschein wird nur in seltenen Fällen ausgestellt, zum Beispiel für gefährdete Personen oder Politiker.
Zusammenfassend kann man sagen, dass für die Teilnahme an einem Schießtraining, bei dem Waffen zur Verfügung gestellt werden, in der Regel kein Waffenschein oder keine Waffenbesitzkarte benötigt wird. Teilnehmer sollten jedoch sicherstellen, dass sie über eine gewisse Verantwortung und Sorgfalt im Umgang mit den Waffen verfügen und sich an die Anweisungen des Veranstalters halten. Wenn Teilnehmer beabsichtigen, Waffen für den privaten Gebrauch zu erwerben, benötigen sie eine Waffenbesitzkarte, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ein Waffenschein hingegen ist für die meisten Teilnehmer nicht relevant, da er nur für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit erforderlich ist.
11. Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme an einem Schießevent?
Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Schießtraining hängt von den gesetzlichen Bestimmungen ab. In Deutschland ist es grundsätzlich so, dass man das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um an einem Schießtraining teilnehmen zu können.
Der Grund dafür ist, dass Schusswaffen in Deutschland als gefährliche Gegenstände gelten und deren Umgang deshalb streng reguliert ist. Minderjährige dürfen in der Regel keine Waffen besitzen oder tragen und dürfen auch nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen an Schießtrainings teilnehmen. Das Mindestalter von 18 Jahren soll sicherstellen, dass die Teilnehmer des Schießtrainings die notwendige Reife und Verantwortung besitzen, um sicher mit Schusswaffen umgehen zu können.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Mindestalter von 18 Jahren auch dann gilt, wenn das Schießtraining von einer privaten Person oder einem Gewerbe durchgeführt wird. Sowohl der Veranstalter als auch die Teilnehmer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Mindestalter für die Teilnahme an einem Schießtraining in Deutschland bei 18 Jahren liegt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Schießtraining handelt, das frei für jeden ab 18 Jahren ist und bei dem keine Einschränkungen bezüglich der Teilnahme bestehen. Minderjährige dürfen in der Regel keine Waffen besitzen oder tragen und dürfen auch nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen an Schießtrainings teilnehmen. Die Einhaltung dieser Regeln ist wichtig, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.